Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Ernährungstherapie nach §43 SGB V

 

 

Als zertifizierter Ernährungsberaterin der Krankenkassen wird meine Beratung bezuschusst.

 

Mithilfe der Notwendigkeitsbescheinigung kann Ihre Krankenkasse bis zu 80 % der Kosten für eine Ernährungsberatung übernehmen.

 

 

Für eine Kostenerstattung benötigt Ihre Krankenkasse eine ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung.

 

Diese finden Sie direkt hier.

 

 

Lassen Sie diese einfach von Ihrem Arzt oder Therapeuten ausfüllen.

 

Die restlichen Unterlagen wie Kostenvoranschlag und Kostenerstattungsformular erhalten Sie bei mir in der Praxis.

 

 

 

Die Notwendigkeitsbescheinigung können Sie sich direkt hier herunterladen.


Download
NotwendigkeitsbescheinigungPdf.pdf
Adobe Acrobat Dokument 120.2 KB